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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 6.01   

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https://dejure.org/2002,379
BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 6.01 (https://dejure.org/2002,379)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.2002 - 2 C 6.01 (https://dejure.org/2002,379)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - 2 C 6.01 (https://dejure.org/2002,379)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    BBG §§ 70, 78; BGB a. F. §§ 195, 666, 667, 681; StGB § 73 e
    Annahme von Schmiergeld; Herausgabe von Schmiergeld; Herausgabeanspruch des Dienstherrn; Anspruch auf Rechenschaft; Schadenersatzanspruch; Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken; Verfallserklärung; Verjährung.

  • Wolters Kluwer

    Annahme von Schmiergeld - Herausgabe von Schmiergeld - Herausgabeanspruch des Dienstherrn - Anspruch auf Rechenschaft - Schadenersatzanspruch - Annahme von Belohnungen - Annahme von Geschenken - Verfallserklärung - Verjährung

  • Judicialis

    BBG § 70; ; BBG § 78; ; BGB a.F. § 195; ; BGB a.F. § 666; ; BGB a.F. § 667; ; BGB a.F. § 681; ; StGB § 73 e

  • RA Kotz

    Schmiergeld: Muss es an den Dienstherrn herausgegeben werden?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme von Schmiergeld; Herausgabe von Schmiergeld; Herausgabeanspruch des Dienstherrn; Anspruch auf Rechenschaft; Schadenersatzanspruch; Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken; Verfallserklärung; Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Beamter muß "Schmiergelder" an seinen früheren Dienstherrn herausgeben

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Beamter muß "Schmiergelder" an seinen früheren Dienstherrn herausgeben

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schmiergeld ist abzugeben!

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Korrupte Beamte müssen Schmiergelder herausgeben

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 115, 389
  • NJW 2002, 1968
  • NVwZ 2002, 1249 (Ls.)
  • DVBl 2002, 1218
  • DÖV 2002, 782
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 19.99

    Auflage, Zustimmung zur Annahme eines Geschenkes durch einen Beamten unter einer

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 6.01
    Das gesetzliche Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken durch einen Beamten in Bezug auf sein Amt (§ 70 Satz 1 BBG) konkretisiert die Treuepflicht und Pflicht zur uneigennützigen Amtsführung (vgl. Urteil vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 19.99 - Buchholz 232 § 70 BBG Nr. 9 S. 11).

    Es dient der Korruptionsbekämpfung und erfasst deswegen jeden wirtschaftlichen Vorteil, der dem Beamten von dritter Seite zugewendet wird (vgl. Urteil vom 20. Januar 2000, a.a.O. S. 12 m.w.N.).

    Es genügt, wenn die dienstliche Tätigkeit des Beamten für die Gewährung des Vorteils maßgebend ist (stRspr; vgl. Urteil vom 20. Januar 2000, a.a.O. S. 12 m.w.N.).

  • BGH, 02.11.1960 - V ZR 124/59

    Verjährung von Auskunftsansprüchen

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 6.01
    Ein Auskunftsanspruch kann zwar dann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn das Informationsbedürfnis mangels Durchsetzbarkeit des Hauptanspruchs entfallen ist (vgl. BGHZ 33, 373 ; NJW 1985, 384 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.09.1988 - 1 C 15.86

    Kostenerstattung für Straßenreinigung nach einer Großdemonstration: keine

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 6.01
    Die Klägerin war nicht gehalten, ihren Anspruch durch Leistungsbescheid geltend zu machen, sondern konnte stattdessen Klage erheben, nachdem sich der Beklagte in der Vorkorrespondenz unter Berufung auf Verjährung geweigert hatte, dem Auskunfts- und Herausgabeverlangen der Klägerin nachzukommen (vgl. u.a. Urteil vom 6. September 1988 - BVerwG 1 C 15.86 - Buchholz 11 Art. 8 GG Nr. 4 S. 2 m.w.N. = BVerwGE 80, 164 ).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 14.81

    Rückzahlung zuviel gezahlter Bezüge - Beamtenrechtliche Rückforderungsansprüche -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 6.01
    Für ihn gilt in Ermangelung einer speziellen Verjährungsvorschrift die regelmäßige Verjährungsfrist (vgl. auch Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 14.81 - BVerwGE 66, 251 m.w.N.).
  • BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 56/83

    Auskunftsanspruch des Beschenkten bei Verjährung des

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 6.01
    Ein Auskunftsanspruch kann zwar dann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn das Informationsbedürfnis mangels Durchsetzbarkeit des Hauptanspruchs entfallen ist (vgl. BGHZ 33, 373 ; NJW 1985, 384 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 19.97

    Aufsichtsratsvergütung, Abführung durch Ehrenbeamten;; Aufsichtsrat, Tätigkeit in

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 6.01
    Zuwendungen von dritter Seite für eine zum Amt gehörende Tätigkeit sind an den Dienstherrn abzuführen (vgl. Urteil vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 19.97 - BVerwGE 106, 324 ), wenn nicht der Verfall des rechtswidrig Erlangten im Strafverfahren angeordnet worden ist (§§ 73 ff. StGB).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.11.2000 - 10 A 10513/00

    Über Schmiergeld müssen Beamte informieren!

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 6.01
    Das Berufungsgericht hat ihr durch Teilurteil vom 24. November 2000 (DVBl 2001, 752) stattgegeben und den Beklagten verpflichtet, der Klägerin Auskunft über gezahlte Bargeldbeträge und Art, Zustand und Verbleib mehrerer, im Einzelnen aufgeführter Gegenstände zu erteilen.
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 37.07

    Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr;

    Sind freilich speziellere Verjährungsfristen, sei es aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, sei es aus anderen gesetzlichen Regelungen, nicht analogiefähig, so hat das Bundesverwaltungsgericht in der dreißigjährigen Regelverjährung des § 195 BGB a.F. den Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens gesehen (Urteile vom 15. Mai 1984 a.a.O. S. 233 bzw. S. 7, vom 27. November 1986 - BVerwG 5 C 74.85 - BVerwGE 75, 173 = Buchholz 436.0 § 11 BSHG Nr. 11 S. 6 f. und vom 31. Januar 2002 - BVerwG 2 C 6.01 - BVerwGE 115, 389 = Buchholz 232 § 70 BBG Nr. 10 S. 16; vgl. auch F. Kirchhof in: Fs. Selmer, 2004, 725 ).
  • BVerwG, 23.11.2006 - 1 D 1.06

    Absehen von der Untersuchung; notwendiger Inhalt der Anschuldigungsschrift;

    Dass der auf Zahlung in Anspruch genommene Ruhestandsbeamte den erhaltenen Betrag inzwischen in voller Höhe an den Dienstherrn abgeführt hat, kann nicht zu einer milderen Disziplinarmaßnahme führen, weil er hierzu gesetzlich verpflichtet war (Urteil vom 31. Januar 2002 - BVerwG 2 C 6.01 - BVerwGE 115, 389).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2008 - 1 A 136/07

    Pflicht eines Beamten zur Herausgabe der in Bezug auf sein Amt angenommenen

    Nachdem das Bundesministerium der Verteidigung die Wehrbereichsverwaltung West unter dem 1. März 2004 aufgefordert hatte, in eigener Zuständigkeit zu prüfen, ob im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 31. Januar 2002 (2 C 6.01) ein Herausgabeanspruch der Beklagten gegenüber dem Kläger gemäß § 70 BBG bestehe, wurde der Kläger unter dem 14. April 2004 hinsichtlich der Herausgabe seitens der Firma Q. erlangter Zahlungen in Höhe von umgerechnet 73.012,48 EUR (180.000 DM abzgl. von der Firma Q. gezahlter 37.200 DM) angehört.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002 - 2 C 6.01 -, BVerwGE 115, 389, 391 f.; Senatsbeschluss vom 3. Juli 2002 - 1 B 1526/01 -, NWVBl. 2002, 471 f. (betreffend die Vorschrift des § 76 LBG NRW); Plog/Wiedow/Lehmhöfer/Bayer, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, Stand: März 2008, § 70 BBG Rn. 3a.

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002, a.a.O., S. 391, unter Hinweis auf Urteil vom 20. Januar 2000 - 2 C 19.99 -, NVwZ 2000, 820; Senatsbeschluss vom 3. Juli 2002, a.a.O., S. 472; Plog/Wiedow/Lemhöfer/ Bayer, a.a.O., § 78 BBG Rn. 47c.

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002, a.a.O., S. 392; Senatsbeschluss vom 3. Juli 2002, a.a.O., S. 472.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2011 - 1 A 1140/09

    Abschöpfung eines erlangten Vermögensvorteils durch eine Geldauflage nach § 153a

    Auf der Grundlage entsprechend einschlägiger höchstrichterlicher und obergerichtlicher Entscheidungen, vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002 - 2 C 6.01 -, BVerwGE 115, 389 = DÖD 2002, 170 = ZBR 2002, 356; OVG NRW, Beschluss vom 3. Juli 2002 - 1 B 1526/01 -, NVwZ-RR 2003, 136, galt dies jedenfalls für die Zeit ab dem Jahre 2002, welche vorliegend allein interessiert.

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 31. Januar 2002 - 2 C 6.01 -, a.a.O., welcher sich der Senat angeschlossen hat, vgl. Beschluss vom 3. Juli 2002 - 1 B 1526/01 -, a.a.O.; ferner (zuletzt) Urteil vom 9. April 2008 - 1 A 136/07 -, DÖD, 2008, 280 = juris Rn. 36.

    Gewissermaßen für den Hauptanwendungsfall einer denkbaren Konkurrenz mehrerer mit vergleichbarer Zielrichtung auf dasselbe Erlangte zugreifende Abschöpfungsansprüche hat im Übrigen auch § 76 Abs. 2 LBG NRW a.F. - offenbar in Anlehnung an eine entsprechende Vorgabe in dem bereits zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 2002 (a.a.O.) - in seinem Satz 4 eine ausdrückliche Regelung getroffen, welche insoweit eine Doppelabschöpfung zwingend ausschließt.

    Zwar enthält die Begründung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 2002 (a.a.O., Rn. 14) u.a. den Satz: "Hat das Strafgericht - wie im vorliegenden Fall - keinen Verfall angeordnet, bleibt es bei der beamtenrechtlichen Ablieferungspflicht".

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2002 - 2 A 11104/02

    Ablieferung von Vergütungen der kommunalen Wahlbeamten in kommunalen Unternehmen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - zu den entsprechenden §§ 70 BBG und 85 Saarl.BG - sind die Begriffe "Belohnungen und Geschenke" weit auszulegen und umfassen jedwede wirtschaftlichen Vorteile, die dem Beamten in Bezug auf sein Hauptamt gewährt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 1998, E 106, 324 [327]; Urteil vom 31. Januar 2002, NJW 2002, 1968).

    Dieses weite Verständnis zur Rechtsfolge des § 78 Satz 1 LBG hat das Bundesverwaltungsgericht in dem bereits zitierten Urteil vom 23. April 1998 zu den entsprechenden Bestimmungen des § 70 BBG und § 85 Saarl.BG vertreten und zuletzt in seinem Urteil vom 31. Januar 2002 (DVBl. 2002, 1218) bestätigt.

    Ein Rückgriff auf die allgemeine Verjährungsregelung des § 195 BGB a.F. (30 Jahre) wäre nur in Ermangelung spezieller Verjährungsvorschriften erlaubt (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002, a.a.O.; zur Anwendung des § 105 a LBG auch auf Rückforderungsansprüche: Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 5. Aufl. 2001, Rn. 748 Fn. 231).

  • VGH Bayern, 30.01.2019 - 16a D 17.65

    Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei einer vorsätzlichen Vorteilsnahme und

    Es genügt, wenn die dienstliche Tätigkeit des Beamten für die Gewährung des Vorteils maßgeblich ist (BVerwG, U.v. 31.1.2002 - 2 C 6.01 - BVerwGE 115, 389, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 19.06.2008 - 1 D 2.07

    Zollamtsrat a. D. (Sachgebietsleiter, u. a. zuständig für die Abwicklung von

    75 Dass der auf Zahlung in Anspruch genommene Ruhestandsbeamte den ihm zugewendeten Betrag in Höhe von 1 790, 40 DM inzwischen in voller Höhe an den Dienstherrn abgeführt hat, kann nicht zu einer milderen Disziplinarmaßnahme führen, weil er hierzu gesetzlich verpflichtet war (vgl. Urteil vom 31. Januar 2002 BVerwG 2 C 6.01 BVerwGE 115, 389 ).
  • VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 162/05

    Rechtsgrundlage und Voraussetzungen der Abführung von Vergütungen eines

    Auch andere Vorschriften, die eine Pflicht zur Ablieferung verbotswidrig erlangter Vorteile zum Gegenstand haben, ohne den Umfang der abzuliefernden Zuwendung näher zu umschreiben, sind im Hinblick auf ihre Bestimmtheit in der Vergangenheit höchstrichterlich nicht in Zweifel gezogen worden (vgl. zu § 70 BBG: BVerwG, Urt. vom 31.01.2002 - 2 C 6.01, BVerwGE 115, 389).

    Vielmehr ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass, wenn besondere öffentlich-rechtliche Verjährungsvorschriften nicht bestehen, bei öffentlich-rechtlichen Leistungsklagen die regelmäßige Verjährungsvorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung findet (vgl. BVerwG, Urt. vom 31.01.2002 a. a. O.; Urt. vom 25.11.1982 - 2 C 14.81, BVerwGE 66, 251).

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2008 - 8 LC 2/07

    Verbotene Zuwendungen an Landtagsabgeordnete; Vorliegen einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt etwa Urt. v. 31.1.2002 - 2 C 6/01 -, BVerwGE 115, 389 ff.) ist ein öffentlich-rechtlicher Rechtsträger bzw. eine Behörde grundsätzlich nicht gehalten, einen Anspruch durch Leistungsbescheid geltend zu machen, sondern kann stattdessen Klage erheben, wenn der Erlass eines Verwaltungsaktes nicht ausdrücklich als gesetzliche Handlungsform vorgeschrieben ist und nach dem vorprozessualen Verhalten des späteren Beklagten ohnehin mit der Anfechtung eines Verwaltungsaktes zu rechnen ist.

    Dies gilt insbesondere auch für die Abführung zu Unrecht erhaltener Leistungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.2002, a. a. O., und v. 25.11.1982 - 2 C 14/81 -, BVerwGE 66, 251 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2008 - 8 LC 1/07

    Anforderungen an das Vorliegen einer verbotenen Zuwendungen an

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt etwa Urt. v. 31.1.2002 - 2 C 6/01 -, BVerwGE 115, 389 ff.) ist ein öffentlich-rechtlicher Rechtsträger bzw. eine Behörde grundsätzlich nicht gehalten, einen Anspruch durch Leistungsbescheid geltend zu machen, sondern kann stattdessen Klage erheben, wenn der Erlass eines Verwaltungsaktes nicht ausdrücklich als gesetzliche Handlungsform vorgeschrieben ist und nach dem vorprozessualen Verhalten des späteren Beklagten ohnehin mit der Anfechtung eines Verwaltungsaktes zu rechnen ist.

    Dies gilt insbesondere auch für die Abführung zu Unrecht erhaltener Leistungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.2002, a. a. O., und v. 25.11.1982 - 2 C 14.81 -, BVerwGE 66, 251 ff.).

  • LAG Berlin, 30.11.2004 - 3 Sa 1634/04

    Herausgabe von Schmiergeldern im öffentlichen Dienst; Bedeutung des Grundsatzes

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 6.08

    Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr;

  • VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 163/05

    Anspruch auf Abführung verbotswidrig erhaltener Zuwendungen gegen einen

  • BGH, 24.06.2010 - 3 StR 84/10

    Bestechlichkeit (Tateinheit; Tatmehrheit; Unrechtsvereinbarung); Regelbeispiel

  • OVG Niedersachsen, 10.06.2010 - 5 LA 109/08

    Ablieferung der aus einer untersagten Nebentätigkeit erzielten Vergütung eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 418/08

    Kostenerstattungsanspruch nach § 23 Abs. 5 StrG ST; Verjährung

  • LG Braunschweig, 30.09.2011 - 6 KLs 19/11

    Urteil gegen früheren Leiter der Autobahnmeisterei BS bestätigt

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2022 - 6 LD 2/18

    Klagebefugnis; Personalrat; Ruhestandsbeamter; Schwerbehindertenvertretung;

  • VG Neustadt, 05.03.2015 - 4 K 894/14

    Beseitigung eines Ölunfalls; verwaltungsgerichtliche Leistungsklage; Ermessen der

  • VG Minden, 07.04.2011 - 4 K 1481/09

    Kreisbeamter darf Vergütungen weitgehend behalten

  • BVerwG, 08.06.2005 - 1 D 3.04

    Lauf der Berufungsfrist; Urteilszustellung an Beamten und Verteidiger;

  • SG Mannheim, 20.01.2015 - S 9 KR 3065/13

    Krankenversicherung - Rahmenvertrag zwischen Krankenkasse und Apotheke nach § 129

  • OLG Hamm, 22.12.2004 - 3 Ss 431/04

    Untreue; Betrug; Entsorgung von Praxissondermüll; Schmiergeld

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 20.08

    Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2005 - 10 A 10215/05

    Annahme von "Schmiergeld"; Aktivlegitimation der Bahn-AG bei Herausgabeansprüchen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2012 - 1 A 2332/09

    Thematischer Bezug eines bei einem privaten Veranstalter gehaltenen Vortrags zu

  • VG Minden, 07.04.2011 - 4 K 567/11

    Kreisbeamter darf Vergütungen weitgehend behalten

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 10 PA 118/05

    Rundfunkgebührenrecht: Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe;

  • OLG Köln, 09.01.2004 - 6 U 93/03

    Verjährung des Auskunftsanspruchs

  • ArbG Berlin, 15.06.2004 - 93 Ca 29078/03

    Anspruch auf Herausgabe des gewährten Bestechungslohns

  • OVG Niedersachsen, 20.09.2023 - 3 LD 6/22

    Bestimmtheit der Disziplinarklageschrift; Blutwerte; Disziplinarklagebehörde;

  • VG Hannover, 29.03.2017 - 13 A 171/14

    Bestechlichkeit; inhaltliche Bestimmtheit; Drittschadensliquidation; Korruption;

  • LAG Niedersachsen, 14.09.2005 - 15 Sa 1610/03

    Herausgabeanspruch von Schmiergeld gegenüber einem Angestellten des öffentlichen

  • VG München, 18.12.2007 - M 5 K 06.916

    Ludwig-Holger Pfahls

  • VG Koblenz, 09.09.2004 - 2 K 1442/04
  • VG Köln, 20.03.2009 - 19 K 5281/07

    Herausgabeanspruch eines Dienstherrn von Weinpräsenten bzw. deren Gegenwert in

  • VG München, 29.09.2015 - M 5 K 15.707

    Ausgleichsanspruch, Zuvielarbeit, Feuerwehr, Versetzung, Gesamtrechtsnachfolge,

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2012 - 1 LC 150/11

    Unterliegen so genannter Zwischenzinsforderungen einer kurzen (3- oder 4-

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2002 - 1 B 1526/01

    Entgegennahme von Schmiergeldern für dienstliche Tätigkeit; Herausgabeanspruch

  • VGH Bayern, 26.11.2008 - 3 BV 07.1268

    Zum Erlöschen des Rückforderungsanspruchs nach § 12 Abs. 2 BBesG bei einem

  • VG Düsseldorf, 21.08.2015 - 26 K 9086/13

    Verpflichtung eines Beamten zur Herausgabe einer Vergütung für eine wie eine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2008 - 1 A 444/07

    Anspruch des Dienstherrn auf Rückzahlung eines zur Aufbringung einer Mietkaution

  • OVG Niedersachsen, 01.07.2014 - 5 ME 52/14

    Vorteilsannahme nach der Beendigung eines Beamtenverhältnisses

  • VG München, 26.02.2013 - M 5 K 11.5749

    Unterbliebene Zahlung des Kinderanteils im Familienzuschlag; Erlöschen; Berufen

  • VG Koblenz, 27.06.2002 - 6 K 2816/01
  • VG Berlin, 21.11.2003 - 5 A 174.02
  • VG München, 27.05.2014 - M 5 K 13.763

    Unterbliebene Zahlung des Kinderanteils und hälftigen Ehegattenanteils im

  • VG München, 09.06.2015 - M 5 K 14.3000

    Feuerwehr; unionsrechtlich rechtswidrige Zuvielarbeit; Erlöschen;

  • VG Trier, 08.05.2008 - 2 K 807/07
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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.2002 - 6 C 11.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,949
BVerwG, 22.02.2002 - 6 C 11.01 (https://dejure.org/2002,949)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.2002 - 6 C 11.01 (https://dejure.org/2002,949)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 2002 - 6 C 11.01 (https://dejure.org/2002,949)
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"Diplom-Jurist" - Altfälle

Keine bundesrechtliche Pflicht der Universitäten, nach Abschluß des Rechtsstudiums einen Titel zu verleihen

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1; HRG §§ 7 ff., § 18; Gesetz über die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz - UG) vom 23. Juni 1999 (Amtsbl S. 982) § 75 Abs. 2
    Akademischer Titel; Altfall; Berufsbild; "Diplom-Jurist"; Hochschulstudium; Satzung; Schutzpflicht; Übergangsregelung.

  • Wolters Kluwer

    Akademischer Titel - Altfall - Berufsbild - Diplom-Jurist - Hochschulstudium - Satzung - Schutzpflicht - Übergangsregelung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Hochschulgrad Diplom-Jurist - Anspruch auf Verleihung in Altfällen

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; HRG § 7 ff.; ; HRG § 18; ; Universitätsgesetz - UG (Amtsbl S. 982) § 75 Abs. 2

  • BRAK-Mitteilungen

    Keine Verpflichtung der Hochschulen, für Altfälle einen Diplomgrad für die erste juristische Staatsprüfung zu verleihen

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verleihung eines Diplomgrades durch Hochschulen

  • rechtsportal.de

    Akademischer Titel; Altfall; Berufsbild; "Diplom-Jurist"; Hochschulstudium; Satzung; Schutzpflicht; Übergangsregelung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 116, 49
  • NJW 2002, 2120
  • NVwZ 2002, 1249 (Ls.)
  • DVBl 2002, 982
  • DÖV 2002, 704
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2002 - 6 C 11.01
    Art. 12 Abs. 1 GG begründet nur ausnahmsweise und unter sehr engen Voraussetzungen auch den Normgeber treffende Schutzpflichten (vgl. etwa BVerfGE 97, 169, 175 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2002 - 6 C 11.01
    Dieses Grundrecht zielt auf eine möglichst unreglementierte berufliche Betätigung ab und dient dementsprechend in erster Linie der Abwehr ungerechtfertigter hoheitlicher Regelungen (vgl. BVerfGE 97, 12, 25; 75, 284, 292 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 981/81

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Rechtsberatungsgesetzes -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2002 - 6 C 11.01
    Dieses Grundrecht zielt auf eine möglichst unreglementierte berufliche Betätigung ab und dient dementsprechend in erster Linie der Abwehr ungerechtfertigter hoheitlicher Regelungen (vgl. BVerfGE 97, 12, 25; 75, 284, 292 m.w.N.).
  • BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 1538/98

    Zum Architektengesetz des Landes Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2002 - 6 C 11.01
    Zwar fordert Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Gebot des Vertrauensschutzes, dass bei der Neuregelung von Berufsbezeichnungen und Ausbildungs- und Prüfungserfordernissen Übergangsbestimmungen für diejenigen vorzusehen sind, die die neuen Anforderungen zwar nicht erfüllen, aber eine gleichwertige Befähigung besitzen und in der Vergangenheit eine entsprechende Tätigkeit ausgeübt haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 2000 - 1 BvR 1538/98 - DVBl 2000, 1050, 1052 m.w.N.; ferner etwa VGH Mannheim, Urteil vom 28. März 2000 - 9 S 1994/99 - NJW 2000, 3081).
  • BVerwG, 11.06.1975 - VII C 14.73

    Fachschulrecht in Hessen; Nachträgliche Graduierung zum "Ingenieur (grad)."

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2002 - 6 C 11.01
    Dabei kann unterstellt werden, dass die Verleihung eines Hochschulgrades das Grundrecht der Berufsfreiheit berührt (ablehnend BVerwGE 48, 305, 309 f.; vgl. andererseits BVerfGE 55, 261, 269).
  • BVerfG, 03.12.1980 - 1 BvR 409/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verleihung von Hochschulgraden an

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2002 - 6 C 11.01
    Dabei kann unterstellt werden, dass die Verleihung eines Hochschulgrades das Grundrecht der Berufsfreiheit berührt (ablehnend BVerwGE 48, 305, 309 f.; vgl. andererseits BVerfGE 55, 261, 269).
  • BVerwG, 06.09.1984 - 3 C 16.84

    Jagdrecht - Aussetzung - Nichtjagdbare Tiere - Genehmigungsvorbehalt - Weitere

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2002 - 6 C 11.01
    In einem derartigen Fall kann das Bundesverwaltungsgericht die Auslegung und Anwendung des Bundesrahmenrechts überprüfen (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO; vgl. BVerwGE 70, 64, 65).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2000 - 9 S 1994/99

    Anerkennung einer Zusatzbezeichnung "Handchirurgie"

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2002 - 6 C 11.01
    Zwar fordert Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Gebot des Vertrauensschutzes, dass bei der Neuregelung von Berufsbezeichnungen und Ausbildungs- und Prüfungserfordernissen Übergangsbestimmungen für diejenigen vorzusehen sind, die die neuen Anforderungen zwar nicht erfüllen, aber eine gleichwertige Befähigung besitzen und in der Vergangenheit eine entsprechende Tätigkeit ausgeübt haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 2000 - 1 BvR 1538/98 - DVBl 2000, 1050, 1052 m.w.N.; ferner etwa VGH Mannheim, Urteil vom 28. März 2000 - 9 S 1994/99 - NJW 2000, 3081).
  • OVG Saarland, 19.03.2004 - 3 N 6/03

    Diplomierung von Juristen; unterschiedliche Behandlung vergleichbarer

    In dem ergangenen Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.2.2002 - BVerwG 6 C 11.01 - änderte das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung des Senats ab, ließ die Grundfrage der Einführung einer Diplomordnung offen (S. 8 des amtl. Umdrucks) und schloss eine Nachdiplomierung für Altfälle jedenfalls für die Personengruppe aus (S. 10 des amtl. Umdrucks), die bereits vor längerer Zeit das Examen gemacht hatte und bei der Personalentscheidungen in erster Linie nach dem Alter, der Berufs- und Lebenserfahrung und dem Werdegang getroffen würden.

    Die Antragstellerin habe nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.2.2002 - 6 C 11.01 - keinen Nachdiplomierungsanspruch, denn sie habe vor mehr als drei Jahren die Antragsgegnerin verlassen, sei bereits beruflich erfolgreich tätig und damit ein Altfall im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

    Zur Rechtslage für Altfälle hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 22.2.2002 - BVerwG 6 C 11.01 - zur Nachdiplomierung auf Seite 10 des amtlichen Umdrucks ausgeführt:.

    In seinem Urteil vom 22.2.2002 - BVerwG 6 C 11.01 -, Seite 9/10 des amtlichen Umdrucks, hat das Bundesverwaltungsgericht dazu ausgeführt:.

    Zu diesem Kriterium Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.2.2002 - BVerwG 6 C 11.01 -, Seite 10 des amtlichen Umdrucks.

    BVerwG, Urteil vom 22.2.2002 - BVerwG 6 C 11.01 -, S. 10 des amtlichen Umdrucks.

  • OVG Sachsen, 25.03.2014 - 2 A 520/12

    Nachträgliche Verleihung des akademischen Grades "Diplom-Jurist" durch Ablegung

    Für diese habe das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 22. Februar 2002 - 6 C 11.01 -, juris) ausgeführt, dass es sich typischerweise um zukunftsorientierte Regelungen handele.

    26 aa) Keiner Entscheidung bedarf vorliegend die Frage, ob die Beklagte aufgrund der tatsächlichen Entwicklung des Berufsbilds des Juristen den Studierenden gegenüber grundsätzlich zum Erlass einer Diplomierungsordnung verpflichtet ist (vgl. hierzu bejahend OVG Saarland, Urt. v. 29. Januar 2001 a. a. O., Rn. 243 ff , 352; Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht a. a. O. Rn. 685; Wieland, JZ 2002, 891; offengelassen durch BVerwG, Urt. v. 22. Februar 2002 - 6 C 11.01 -, juris; verneinend VGH BW, Urt. v. 6. August 2012 a. a. O. und dieses bestätigend BVerwG, Beschl. v. 6. März 2013 - 6 B 47.12 -, juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu den im Wesentlichen inhaltsgleichen Bestimmungen der §§ 7 ff. HRG festgestellt, dass es sich hierbei typischerweise um zukunftsorientierte Regelungen vor allem der Studiengänge und Prüfungen handele (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Februar 2002 a. a. O., Rn. 11).

    Art. 12 Abs. 1 GG begründet nur ausnahmsweise und unter sehr engen Voraussetzungen auch den Normgeber treffende Schutzpflichten (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Februar 2002 a. a. O. unter Verweis auf BVerfGE 97, 169, 175 ff. m. w. N.).

    Dies sei jedenfalls im Hinblick auf sog. Altfälle, deren erste Staatsprüfung bereits mehrere Jahre zurückliege, nicht anzunehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Februar 2002 a. a. O., Rn. 13, 14).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2012 - 9 S 1904/11

    Verleihung des Hochschulgrades "Diplomjurist" nach bestandener Erster

    Bei ihm handele es sich weder um einen sog. "Altfall" im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.02.2002 (6 C 11/01), noch könne, selbst bei Annahme eines "Altfalls", dies seine rechtliche Position mindern, da sich seit dieser Entscheidung das juristische Berufsbild entscheidend geändert habe und im Zuge des Rechtsdienstleistungsgesetzes zahlreiche neue, mit "Diplom"-Titeln versehene Berufe hinzugekommen seien.

    Dabei wird davon ausgegangen, dass die Verleihung eines Hochschulgrades dieses Grundrecht berührt (BVerwG, Urteil vom 22.02.2002 - 6 C 11/01 -, BVerwGE 116, 49, 52; BVerfG, Beschluss vom 03.12.1980 - 1 BvR 409/80 -, BVerfGE 55, 261, 269).

    Der bloße Wunsch nach einem "griffigeren Titel" als der Berufsbezeichnung "Jurist" oder prüfungsamtlichen Bezeichnungen genügt hierfür nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.2002 - 6 C 11/01 -, BVerwGE 116, 49, 52 f.).

    Ebenso kommt es nach den bisherigen Ausführungen nicht mehr darauf an, ob es sich beim Kläger um einen "Altfall" handelt, weil er einen Antrag auf nachträgliche Zuerkennung des Titels "Diplomjurist" gestellt und diesen Titel nicht bereits als Studierender angestrebt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.2002 - 6 C 11.01 -, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 16.02.2011 - 7 K 1535/10

    Verleihung des Hochschulgrades "Diplom-Jurist"

    Für diesen Personenkreis werde bei Personalentscheidungen in erster Linie auf das Alter, die Berufs- und Lebenserfahrung und den Werdegang abgestellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.2002 - 6 C 11/01 -, BVerwGE 116, 490).

    Es ist nicht ersichtlich, dass § 35 Abs. 2 LHG davon abweichend einen Auftrag der Hochschulen enthalten könnte, bei der Neueinführung eines Hochschulgrades dessen Verleihung auch an Personen zu erwägen, die die Hochschule nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums bereits verlassen haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.2002, a.a.O.).

    Zwar wird das Grundrecht der Berufsfreiheit durch die Verleihung eines Hochschulgrades berührt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.2002, a.a.O.).

    Eine solche Verpflichtung wäre allenfalls in Betracht zu ziehen, wenn das Unterbleiben derartiger Änderungen oder Ergänzungen die Wahl und/oder die Ausübung des Berufs unverhältnismäßig erschwerte (BVerwG, Urteil vom 22.02.2002, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2014 - 3 L 79/13

    Weiterhin keine Nachdiplomierung von nach dem 31.12.1990 erworbenen

    Es kann zwar unterstellt werden, dass die Verleihung bzw. wie hier die Zuerkennung eines Hochschulgrades das Grundrecht der Berufsfreiheit berührt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.02.2002 - 6 C 11.01 -, juris zur Nachdiplomierung von Juristen).

    Zwar fordert Art. 12 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Gebot des Vertrauensschutzes, dass bei der Neuregelung von Berufsbezeichnungen und Ausbildungs- und Prüfungserfordernissen Übergangsbestimmungen für diejenigen vorzusehen sind, die die neuen Anforderungen zwar nicht erfüllen, aber eine gleichwertige Befähigung besitzen und in der Vergangenheit eine entsprechende Tätigkeit ausgeübt haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.02.2002, a. a. O.).

  • VG München, 26.02.2015 - M 3 K 13.669

    Umwandlung eines Bachelorgrads in einen Diplomgrad

    Die Gesetzesbegründung, wonach der Landesgesetzgeber mit Art. 66 Abs. 1 Sätze 1 bis 7 BayHSchG den §§ 18 Abs. 1 und 19 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 HRG entsprechende Regelungen schaffen wollte (LT-Drs. 15/4396, S. 64), bietet ebenfalls keinen Anhalt für eine erweiternde Auslegung; nach § 19 Abs. 1 HRG wird vielmehr bei der Einrichtung von Bachelor- und Masterstudiengängen die Verknüpfung von Studiengang, Prüfung und Hochschulgraden besonders deutlich (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.2002 - 6 C 11/01 - juris Rn. 9).

    Studiengänge, Prüfungen und Hochschulgrade sind aufeinander bezogen (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.2002 - 6 C 11/01 - juris Rn. 9).

    Die Frage, ob und inwieweit die Beklagte aufgrund von tatsächlichen Entwicklungen des Berufsbilds, Veränderungen in der beruflichen Praxis oder ggf. geringerer Akzeptanz verliehener Grade den Studierenden gegenüber verpflichtet sein kann, unter angemessener Berücksichtigung der Belange der Studierenden über eine Änderung oder Weiterentwicklung der Studiengänge auch bezüglich verliehener Grade zu entscheiden (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.2002 - 6 C 11/01 - juris Rn. 8), kann vorliegend offenbleiben.

    Etwaige diesbezügliche Änderungen würden grundsätzlich ex nunc erfolgen (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.2002, a.a.O. Rn. 11 zu den entsprechenden Vorschriften des Hochschulrahmengesetzes).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2019 - 7 Sa 129/19

    Zulässigkeit der Antragsfrist zur Führung der Berufsbezeichnung

    Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 2002 (Az. 6 C 11/01) folge, dass im vorliegenden Fall die Tarifvertragsparteien noch nicht einmal verpflichtet gewesen wären, eine Übergangsregelung für diejenigen zu treffen, die die zweite Angestelltenprüfung vor Inkrafttreten des Änderungstarifvertrags vom 21. Oktober 1999 abgelegt hätten.

    Dieses Grundrecht zielt auf eine möglichst unreglementierte berufliche Betätigung ab und dient dementsprechend in erster Linie der Abwehr ungerechtfertigter hoheitlicher Regelungen (BVerwG 22. Februar 2002 - 6 C 11/01 - unter 2.b.aa).

    Bei diese Personen betreffenden Personalentscheidungen wird in erster Linie auf ihre Berufs- und Lebenserfahrung und ihren Werdegang abgestellt werden (vgl. BVerwG 22. Februar 2002 - 6 C 11/01 unter 2.b.aa).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2012 - 9 S 2246/11

    Verlängerung der Frist für Wiederholungsprüfung um den Zeitraum der Elternzeit

    Im Bereich der berufsbezogenen Ausbildung dient das Grundrecht in erster Linie der Abwehr ungerechtfertigter hoheitlicher Regelungen bzw. sonstiger belastender Maßnahmen (vgl. Jarass/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 11. Aufl. 2011, Art. 12 Rn. 93, 97; vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.2002 - 6 C 11/01 -, BVerwGE 116, 49, 52).

    Schließlich begründet Art. 12 Abs. 1 GG nur ausnahmsweise und unter sehr engen Voraussetzungen auch den Normgeber treffende Schutzpflichten (vgl. BVerfG, Urteil vom 10.01.1995 - 1 BvF 1/90 u.a. -, BVerfGE 92, 26, 46; Beschluss vom 27.01.1998 - 1 BvL15/87 -, BVerfGE 97, 169, 175 ff.; BVerwGE 116, 49, 52; Mann, a.a.O., Art. 12 Rn. 21).

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2009 - 2 KN 906/06

    Entgeltliche Inanspruchnahme gewerblicher Promotionsvermittlung und

    Unabhängig von diesem Meinungsstreit ist indes anzuerkennen, dass das Recht, einen akademischen Grad führen zu dürfen, jedenfalls in einem engen Zusammenhang mit der Berufsausübung steht (in diesem Sinne auch BVerwG, Urt. v. 22.2.2002 - BVerwG 6 C 11.01 -, BVerwGE 116, 49, 52 = juris Langtext Rdnr. 13; Urt. v. 16.3.1994 - BVerwG 6 C 1.93 -, BVerwGE 95, 237, 242 = juris Langtext Rdnr. 25; Beschl. v. 25.8.1992 - BVerwG 6 B 31.91 -, NVwZ 1992, 1201 = juris Langtext Rdnr. 14; Beschl. v. 23.1.1984 - 7 B 43.83 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 191 = juris Langtext Rdnr. 7 ff.; Beschl. v. 8.10.1982 - BVerwG 7 B 226.81 -, Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 95 = juris Langtext Rdnr. 5; Urt. v. 7.9.1973 - BVerwG VII C 2.70 -, BVerwGE 44, 70 = juris Langtext Rdnr. 8; vgl. zudem OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.2.1997 - 22 A 3309/93 -, KMK-HSchR/NF 21C.2 Nr. 5; Hessischer VGH, Urt. v. 25.2.1993 - 6 UE 1211/91 -, ESVGH 43, 171 = juris Langtext Rdnr. 38).
  • VG Ansbach, 26.11.2002 - AN 2 K 02.01348
    In Stellungnahme zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 2002 - Az. 6 C 11/01 - führte der Kläger noch aus: Dort bleibe unberücksichtigt, dass die Einführung des Diplomgrades für Altfälle verfassungsrechtlich, insbesondere aus Art. 3 GG , geboten sei.

    Jedoch vollzieht sich dies auf Grund des zugleich zu beachtenden Verfassungsgrundsatzes der Gewaltenteilung regelmäßig nicht in Form eines Verpflichtungsausspruchs durch das Gericht, sondern in Form einer gerichtlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit bzw. Rechtsverletzung durch den unterbliebenen Normerlass (vgl. zu alledem die bereits zitierte Entscheidung des OVG Saarlouis vom 29.01.2001 mit Nachweisen insbesondere aus der Rechtsprechung des BVerwG und insoweit bestätigt durch dessen Urteil vom 22.02.2002 NJW 2002, 2120 [BVerwG 22.02.2002 - 6 C 11/01] ).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich unlängst im Urteil vom 22. Februar 2002 (Az. 6 C 11.01 NJW 2002, 2120 = DVBl 2002, 982) mit dem Problemkreis des Nicht-Erlasses einer Diplomierungssatzung für Juristen befasst und in dieser Entscheidung für Altfälle eine Verpflichtung der beklagten Universität verneint, auf Grund der tatsächlichen Entwicklung des Berufsbilds des Juristen über die Einführung eines Diplomgrads unter angemessener Berücksichtigung der Belange der Absolventen zu entscheiden.

  • BVerwG, 06.03.2013 - 6 B 47.12

    Studiengang Rechtswissenschaften; keine Pflicht zu Satzungserlass für

  • OVG Sachsen, 12.07.2012 - 2 A 666/10

    Zulassungsverfahren, Verleihung des akademischen Grades "Diplom-Jurist"

  • BVerwG, 08.01.2015 - 6 B 44.14

    Verleihen eines Diplomgrades; Erste juristische Staatsprüfung

  • VG Hamburg, 09.07.2020 - 2 K 6046/18

    Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten

  • VGH Bayern, 09.02.2010 - 7 B 09.1717

    Verleihung des akademischen Grades "Diplom-Jurist Univ."

  • VGH Bayern, 08.07.2008 - 7 B 07.1499

    Zur nachträgliche Verleihung des akademischen Grads "Diplom-Jurist

  • VG München, 30.06.2008 - M 3 K 07.5381

    Diplomjurist

  • VG München, 07.07.2008 - M 3 K 07.5360

    Diplomjurist

  • VG München, 23.04.2012 - M 3 K 10.798

    Akademischer Grad "Diplom-Jurist"

  • VG Göttingen, 27.05.2004 - 4 A 4062/02

    Altfall; Diplom; Diplom-Jurist; Diplomgrad; Diplomierung; Diplomjurist;

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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.07.2002 - 2 AV 1.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,351
BVerwG, 29.07.2002 - 2 AV 1.02 (https://dejure.org/2002,351)
BVerwG, Entscheidung vom 29.07.2002 - 2 AV 1.02 (https://dejure.org/2002,351)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juli 2002 - 2 AV 1.02 (https://dejure.org/2002,351)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VwGO § 99
    Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage; geheimhaltungsbedürftige Tatsachen; Zwischenverfahren wegen Verweigerung der Aktenvorlage; Beschränkung der Entscheidung im Zwischenverfahren auf Rechtmäßigkeit der Verweigerung; Geheimhaltung kriminalpolizeilicher ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 99
    Beschränkung der Entscheidung im Zwischenverfahren auf Rechtmäßigkeit der Verweigerung; Geheimhaltung kriminalpolizeilicher Informationsquellen und Konzeptionen der Verbrechensbekämpfung; Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage; Zwischenverfahren wegen Verweigerung der ...

  • Wolters Kluwer

    Überprüfungsverfahren - Selbständiges Zwischenverfahren - Pflicht einer Behörde - Aktenvorlage - Geheimhaltungsbedürftige Tatsachen - Zwischenverfahren - Verweigerung der Aktenvorlage - Beschränkung der Entscheidung - Zwischenverfahren - Rechtmäßigkeit der Verweigerung - ...

  • Judicialis

    VwGO § 99

  • rechtsportal.de

    VwGO § 99
    Verwaltungsprozessrecht - Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage; geheimhaltungsbedürftige Tatsachen; Zwischenverfahren wegen Verweigerung der Aktenvorlage; Beschränkung der Entscheidung im Zwischenverfahren auf Rechtmäßigkeit der Verweigerung; Geheimhaltung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 117, 8
  • NJW 2002, 306
  • NJW 2003, 306 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 1249
  • DVBl 2002, 1558
  • DÖV 2002, 999
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2002 - 2 AV 1.02
    Die Geheimhaltung von Vorgängen ist unter dieser Voraussetzung ein legitimes Anliegen des Gemeinwohls (vgl. BVerfGE 101, 106 ).

    Der gebotene Schutz kriminalpolizeilicher Informationen, Informationsquellen, Arbeitsweisen und Methoden der Verbrechensbekämpfung kann die Geheimhaltung grundsätzlich rechtfertigen (vgl. BVerfGE 101, 106 ).

    Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen dagegen nicht (vgl. BVerfGE 101, 106 ).

    Daran hat die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 101, 106 ) und die ihr Rechnung tragende Änderung lediglich des Absatzes 2 des § 99 VwGO nichts geändert.

    Ihre Rechtmäßigkeit hängt davon ab, ob die oberste Aufsichtsbehörde die tatsächlichen Grundlagen vollständig gewürdigt und richtig eingeschätzt, zutreffende Bewertungen und Prognosen im Rahmen der Tatbestandsmerkmale der Vorschrift vorgenommen und die widerstreitenden Interessen an der Aktenvorlage einerseits und an der Geheimhaltung andererseits angemessen abgewogen hat (vgl. BVerfGE 101, 106 ).

  • BVerwG, 21.06.1993 - 1 B 62.92

    Aktenvorlage - Nachteil - Verfassungsschutzakten - Glaubhaftmachung

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2002 - 2 AV 1.02
    Ein Nachteil im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 2 1. Alternative VwGO ist danach u.a. dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (vgl. Urteil vom 19. August 1986 - BVerwG 1 C 7.85 - BVerwGE 75, 1 ; Beschluss vom 21. Juni 1993 - BVerwG 1 B 62.92 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 22 S. 8 m.w.N.).

    Die Ermessensentscheidung hat der Fachsenat im Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO auf Rechtsfehler zu überprüfen (Beschluss vom 21. Juni 1993 - BVerwG 1 B 62.92 - a.a.O. S. 12 f.).

  • BVerwG, 19.08.1986 - 1 C 7.85

    Strafverfahren - Faires Verfahren - Aktenvorlage - Geheimhaltungsbedürftigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 29.07.2002 - 2 AV 1.02
    Ein Nachteil im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 2 1. Alternative VwGO ist danach u.a. dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (vgl. Urteil vom 19. August 1986 - BVerwG 1 C 7.85 - BVerwGE 75, 1 ; Beschluss vom 21. Juni 1993 - BVerwG 1 B 62.92 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 22 S. 8 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass im Rahmen der behördlichen Ermessensentscheidung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO neben dem privaten Interesse an effektivem Rechtsschutz und dem - je nach Fallkonstellation - öffentlichen oder privaten Interesse an Geheimnisschutz auch das öffentliche Interesse an der Wahrheitsfindung in die Abwägung einzustellen ist (vgl. BVerwGE 19, 179 ; 117, 8 ; BVerwG, NVwZ 1994, S. 72 ; OVG NRW, NVwZ-RR 1998, S. 398 ; BayVGH, NVwZ 1985, S. 599 ; Kopp/Schenke, Kommentar zur VwGO, 14. Aufl. 2005, § 99 Rn. 17).
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03

    In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im

    Die danach unter Abwägung der widerstreitenden Interessen an der Vorlage der Unterlagen und an deren Geheimhaltung vorzunehmende Ermessensentscheidung (vgl. Beschluss vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 ) hat die Beklagte im Ergebnis rechtsfehlerfrei getroffen.
  • OVG Thüringen, 27.03.2003 - 10 SO 337/01

    Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht; Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht,

    Das Gericht prüft insbesondere, ob die tatsächlichen Grundlagen vollständig gewürdigt und richtig eingeschätzt sind sowie zutreffende Bewertungen und Prognosen im Rahmen der Tatbestandsmerkmale der Vorschrift vorliegen (i. A. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2002 - 2 AV 1/02 - NVwZ 2002, 1249 = DVBl. 2002, 1558 = DÖV 2002, 999).

    Nach seinem Streitgegenstand ist das Verfahren gemäß § 99 VwGO auf diese möglichen Aussprüche begrenzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2002 -2 AV 1.02-NVwZ 2002, 1294 = DVBl. 2002, 1558).

    Für das Merkmal "Nachteil bereiten" ist insoweit auf die Grundsätze zurückzugreifen, die im Zusammenhang mit Sperrerklärungen gemäß § 96 StPO zu Verfassungsschutzakten entwickelt worden sind, soweit nicht Besonderheiten des Strafverfahrens gelten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2002 -2 AV 1.02 - a.a.O.).

    Dazu gehört auch, dass die tatsächlichen Grundlagen vollständig gewürdigt und richtig eingeschätzt werden, zutreffende Bewertungen und Prognosen im Rahmen der Tatbestandsmerkmale der Vorschrift vorgenommen und die widerstreitenden Interessen an der Aktenvorlage andererseits angemessen abgewogen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2002 - 2 AV 1.02 - a.a.O. im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 - a. a. O.).

    Allein der Umstand, dass andere Teile der Aktensammlung Belange des Geheimschutzes betreffen, weil sie Hinweise auf Informanten, Arbeitsweise und Kenntnisstand des Landesamtes für Verfassungsschutz sowie etwa persönliche Daten Dritter enthalten, zwingt nicht dazu, auch die nicht davon betroffenen Aktenteile von der Vorlagepflicht auszuschließen (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juli 2002 - 2 AV 1.02 - a. a. O. - und vom 13. November 2002 - 2 AV 3.02 - n. v.).

    Im Interesse einer einheitlichen Spruchpraxis schließt sich der Senat der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts an (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - 2 AV 1.02 - a. a. O. und vom 13. November 2002 - 2 AV 3.02 - n. v.).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.10.2001 - 2 WD 10.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6218
BVerwG, 09.10.2001 - 2 WD 10.01 (https://dejure.org/2001,6218)
BVerwG, Entscheidung vom 09.10.2001 - 2 WD 10.01 (https://dejure.org/2001,6218)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Oktober 2001 - 2 WD 10.01 (https://dejure.org/2001,6218)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Dienstvergehens eines Soldaten - Pflicht des Soldaten zur Fürsorge, Kameradschaft und zu achtungswürdigem und vertrauenswürdigem Verhalten im Dienst und außerhalb dienstlicher Unterkünfte - Homosexuelle Annäherung, Zudringlichkeit ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine sexuellen Beziehungen innerhalb der Bundeswehr

Papierfundstellen

  • BVerwGE 115, 174
  • NJW 2002, 1514
  • NVwZ 2002, 1249 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 18.07.2013 - 2 WD 3.12

    Anforderungen an die Verurteilung eines ehemaligen Soldaten wegen sexuell

    Mit dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung sind Übergriffe der vom früheren Soldaten getätigten Art unvereinbar (Urteil vom 26. Oktober 2005 - BVerwG 2 WD 33.04 - NZWehrr 2006, 161 = juris Rn. 18), wobei rechtlich irrelevant ist, ob der Übergriff auf einen Soldaten anderen oder gleichen Geschlechts erfolgt (Urteil vom 9. Oktober 2001 - BVerwG 2 WD 10.01 - BVerwGE 115, 174 = Buchholz 236.1 § 12 SG Nr. 17 S. 39 = NZWehrr 2002, 79 ).
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